
Vorher-Nachher-Bilder nach Lidkorrektur bzw. Lidstraffung sind leider in Deutschland verboten worden.
Am 1. April 2006 ist die 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Bestandteil der Gesetzesnovelle ist unter anderem eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), wonach nunmehr auch schönheitschirurgische Eingriffe in den Anwendungsbereich des HWG fallen und sogenannte Vorher-Nachher-Bilder nicht im Sinne einer Werbung Verwendung finden dürfen.
Sinn und Zweck des § 11 Nr. 5 b) HWG ist es, einer unsachlichen, suggestiven Beeinflussung des medizinischen Laien und einer Irreführungsgefahr entgegenzuwirken (OLG Düsseldorf, MD 1998, 1028, 1034).
Aufgrund dieser Gesetzesänderung dürfen Ärzte in Deutschland keine Vor-Nachher-Bilder zur Demonstationszwecken im Internet oder im Rahmen des individuellen Aufklärungsgespräches mit dem Patienten einsetzen.
Wir bedauern diese Entscheidung des Gesetzgebers sehr, da wir Ihnen gerne an dieser Stelle die Ergebnisse der im Augenzentrum München erfolgten Lidkorrekturen gezeigt hätten.
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